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Notariat Mag. Gernot Rössler • Marktplatz 10 • 4650 Lambach | T. 07245 310310 E.
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Verträge für Ehe & Lebenspartnerschaft: Regelungen für die Zeit danach

Ihre Rechtsangelegenheiten in bewährten Händen! Wir sind Ihre Ansprechpartner in Lambach und Umgebung.

Mittlerweile wird mehr als jede dritte Ehe geschieden, Tendenz steigend. Es ist somit verständlich, dass sich die beiden Partner, die sich das Ja-Wort geben oder sich zu einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entschließen, auf Nummer sichergehen wollen. Auch die Zeit nach der glücklichen Phase mit anschließender Trennung sollte rechtssicher gestaltet sein. Mag. Gernot Rössler hilft Ihnen bei der Erstellung von Eheverträgen und Verträgen über eine Lebenspartnerschaft.

Vermögensrechtliche Regelungen für den Scheidungsfall

Im besten Fall treten zwei sich liebende Menschen vor den Standesbeamten und geben sich das Ja-Wort, danach bleiben sie bis an ihr Lebensende zusammen. Angesichts der heute ständig steigenden Scheidungszahlen klingt das wie nach einem Märchen. Ehen werden heute scheinbar mehr und mehr auf Zeit geschlossen, sie stellen eine Zeit der engen Gemeinschaft dar, die oft jedoch nicht auf Dauer ist. Dies erklärt, warum Eheverträge eine derart hohe Bedeutung haben. Während sich ein Paar in den glücklichen Zeiten der Ehe meist alles teilt und es keinerlei vermögensrechtliche Auseinandersetzungen gibt, ist das nach der Ehe oft nicht mehr der Fall. Die Scheidung geht mit erbitterten Kämpfen um eine finanzielle Regelung einher, die schon längst hätte getroffen werden müssen. In diesem Punkt unterscheiden sich Ehen und Lebenspartnerschaften übrigens nicht!

Wer möchte, dass auch die Zeit nach den gemeinsamen Monaten oder Jahren friedlich und abgesichert verläuft, sollte daher vorsorgen. Mag. Gernot Rössler berät Sie gern dazu und setzt Eheverträge sowie Verträge für Lebenspartnerschaften auf, sodass zumindest finanziell gesehen beide Partner als Gewinner aus der Trennung hervorgehen.

Diese Rechtsfragen lassen sich im Ehevertrag regeln

Bei einem Ehevertrag geht es vor allem darum, rechtliche Angelegenheiten finanzieller Art zu regeln. Wichtig sind dabei unter anderem die folgenden Punkte:

  • Aufteilung des gemeinsamen Vermögens
  • Unterhaltsregelungen
  • Altersvorsorge
  • Versorgungsausgleich
  • Regelungen zu Wohn- und Nutzungsrechten gemeinsamer Immobilien
  • Absichtserklärungen

Derartige Verträge zu Ehe und Lebenspartnerschaft haben allerdings auch ihre Grenzen. Diese sind dann erreicht, wenn die Grenzen der Vertragsfreiheit überschritten werden. Sittenwidrig ist zum Beispiel die Vereinbarung eines Unterhaltsverzichts, wenn der Verzichtende wirtschaftlich unterlegen ist. Auch Regelungen zum Sorgerecht oder zu ehelichen Pflichten können nicht im Ehevertrag getroffen werden. Sind solche Vereinbarungen hier zu finden, sind sie nicht rechtskräftig.

Lassen Sie sich durch uns beraten und verhindern Sie damit, dass eventuell ungültige Regelungen in einen Vertrag aufgenommen werden. Wir setzen für Sie Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge auf und geleiten Sie sicher durch das österreichische Recht.

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