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Mag. Gernot Rössler öffentlicher Notar - Lambach

Verträge für Ehe und Lebenspartnerschaft in Lambach – Mag. Gernot Rössler

Ihre Rechtsangelegenheiten in bewährten Händen!
Wir sind Ihre Ansprechpartner in Lambach und Umgebung.

Mittlerweile wird mehr als jede dritte Ehe geschieden, Tendenz steigend. Es ist somit verständlich, dass sich die beiden Partner, die sich das Ja-Wort geben und sich zu einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft entschließen, auf Nummer sicher gehen wollen. Auch die Zeit nach der glücklichen Phase mit anschließender Trennung sollte rechtssicher gestaltet sein. Öff. Notar Mag. Gernot Rössler hilft Ihnen bei der Erstellung von Ehe-/Partnerschaftsverträgen und Verträgen über eine Lebensgemeinschaft.

Vermögensrechtliche Regelungen für den Scheidungs-/Trennungsfall – unser Notariat ist für Sie da

Im Idealfall treten zwei sich liebende Menschen vor den Standesbeamten und geben sich das Ja-Wort, danach bleiben sie bis an ihr Lebensende glücklich zusammen. Angesichts der heute ständig steigenden Scheidungszahlen ist dies jedoch nicht selbstverständlich. Insbesondere wenn Vermögenswerte in die Ehe/Partnerschaft eingebracht werden, oder ungleiche Vermögenssituationen  der Partner vorliegen, können vertragliche Regelungen zur Aufteilung oder zum nachehelichen Unterhalt sinnvoll sein.

Wer möchte, dass auch die Zeit nach den gemeinsamen Jahren friedlich und abgesichert verläuft, sollte daher vorsorgen. Öff. Notar Mag. Gernot Rössler berät Sie dazu ausführlich und setzt Ehe-/Partnerschaftsverträge sowie Verträge für Lebensgemeinschaften auf.

Inhalte und Aufgaben des Ehevertrags

Bei einem Ehevertrag geht es vor allem darum, rechtliche Angelegenheiten finanzieller Art zu regeln. Wichtig sind dabei unter anderem die folgenden Punkte:

  • Aufteilung des gemeinsamen Vermögens
  • Unterhaltsregelungen
  • Altersvorsorge
  • Versorgungsausgleich
  • Regelungen zu Wohn- und Nutzungsrechten etwaiger auch nach Trennung gemeinsamer Immobilien
  • Absichtserklärungen

Verträge zu Ehe und Lebenspartnerschaft haben allerdings auch ihre Grenzen. Insbesondere ist beachten ist, dass schon vorab (zB bei Eheschließung/Verpartnerung) geschlossene Vereinbarungen im Fall einer Scheidung oder Trennung einer gerichtlichen Prüfung unterliegen und zB die Vereinbarung eines Unterhaltsverzichts, wenn der Verzichtende wirtschaftlich unterlegen ist, vom Gericht für nicht verbindlich erklärt werden könnte. Auch Regelungen zu Lasten minderjähriger Kinder (zB Festsetzung eines zu niedrigen Unterhalts) sind unzulässig.

Wir begleiten und beraten Sie ausführlich und setzen für Sie maßgeschneiderte Ehe- und Partnerschaftsverträge auf.

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